Praxisschließung (z. B. bei Pandemien)
Die Betriebsschließungsversicherung ist eine besondere Form einer Betriebsunterbrechungsversicherung und ersetzt Schließungsschäden infolge einer behördlichen Anordnung.
Die Leistung ist zeitlich begrenzt und wird auf Tagesbasis berechnet.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für Desinfektionskosten und Schäden für die Entsorgung verseuchter Ware. Details ergeben sich aus den vereinbarten Bedingungen. Grundsätzlich ist eine einzelfallbezogene Prüfung bzw. Mitwirkung in der sachgerechten Regulierung der Betriebsschließungsschäden erforderlich.
Bei der Schadenmeldung ist die konkrete den Betrieb betreffende behördliche Anordnung beizufügen.
Der Baustein Betriebsschließung kann für Praxen von Allgemeinmedizinern, Fachärzten und Zahnärzten abgeschlossen werden.